Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 141 für das Gebiet am Gerhart-Hauptmann-Weg - Billigungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss, 29.11.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss | Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss | 29.11.2022 | ö | beschließend | 13 |
Beschluss
Der vom Planungsbüro Wüstinger+Rickert ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 141, samt Begründung, jeweils in der Fassung vom 11.11.2022, wird gebilligt.
Der Bebauungsplanentwurf ist dahingehend zu ändern, dass sich die zulässige Höhe der Einfriedungen nach BayBO richtet. Dabei müssen Zaunsockel oder der Übergang vom Sockel zur Zaununterkante für Kleintiere zumindest abschnittsweise durchlässig sein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4
Datenstand vom 12.01.2023 16:19 Uhr