Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 141 für das Gebiet am Gerhart-Hauptmann-Weg - Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss, 29.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 29.11.2022 ö beschließend 13

Beschluss

Der vom Planungsbüro Wüstinger+Rickert ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 141, samt Begründung, jeweils in der Fassung vom 11.11.2022, wird gebilligt.
Der Bebauungsplanentwurf ist dahingehend zu ändern, dass sich die zulässige Höhe der Einfriedungen nach BayBO richtet. Dabei müssen Zaunsockel oder der Übergang vom Sockel zur Zaununterkante für Kleintiere zumindest abschnittsweise durchlässig sein.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Planentwurf öffentlich auszulegen und die Behördenbeteiligung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Datenstand vom 12.01.2023 16:19 Uhr