Kommunales Rechnungswesen; Städtischer Jahresabschluss 2020 - Behandlung des Jahresfehlbetrages und des Ergebnisvortrages
Daten angezeigt aus Sitzung: Haupt- und Finanzausschuss, 22.03.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Finanzausschuss | Haupt- und Finanzausschuss | 22.03.2023 | ö | vorberatend | 13 |
Stadtrat | Stadtratssitzung | 18.04.2023 | ö | beschließend | 28 |
Beschluss
Der Fehlbetrag des Jahres 2020 in Höhe von 895.599,12 Euro wird auf das Jahr 2021 vorgetragen.
Er ist in der Vermögensrechnung des Jahres 2021 unter der Eigenkapitalposition „Ergebnisvortrag“ auszuweisen.
Der vorgetragene Fehlbetrag des Jahres 2017 in Höhe von 76.990,75 Euro ist 2021 vom Eigenkapital abzubuchen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.04.2023 10:41 Uhr