Kommunales Rechnungswesen; Städtischer Jahresabschluss 2020 - Behandlung des Jahresfehlbetrages und des Ergebnisvortrages


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Finanzausschuss, 22.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 22.03.2023 ö vorberatend 13
Stadtrat Stadtratssitzung 18.04.2023 ö beschließend 28

Beschluss

Der Ausschuss stellt den Antrag, der Stadtrat möge wie folgt beschließen:

Der Fehlbetrag des Jahres 2020 in Höhe von 895.599,12 Euro wird auf das Jahr 2021 vorgetragen.
Er ist in der Vermögensrechnung des Jahres 2021 unter der Eigenkapitalposition „Ergebnisvortrag“ auszuweisen.

Der vorgetragene Fehlbetrag des Jahres 2017 in Höhe von 76.990,75 Euro ist 2021 vom Eigenkapital abzubuchen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.04.2023 10:41 Uhr