Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 85 Teil A für den Bereich nördlich des Ruinenweges - Aufstellungs- und Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss, 21.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 21.03.2023 ö 10

Beschluss

Der Bebauungsplan erfüllt heute weder eine ordnende Funktion noch trägt er dazu bei, eine gerechte Bodennutzung zu gewährleisten. In vielen Fällen führen die gefassten Festsetzungen zu unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand und behindern eher die städtebauliche Entwicklung. Nachverdichtungen und Erweiterungen, welche sowohl aus städtebaulicher Sicht als auch unter Umweltschutzgesichtspunkten erwünscht sind, sind erleichtert durchführbar, wenn sie nach § 34 BauGB unter Berücksichtigung des Einfügungsgebotes beurteilt und realisiert werden können. Indem innerstädtische, bereits erschlossenen Flächen vorrangig intensiver genutzt bevor neue Baugebiete in Standrandlage ausgewiesen werden, wird zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden beigetragen. 

Auf Grund von bereits zahlreichen ausgesprochenen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Seitens der Baugenehmigungsbehörde kann die Einhaltung der getroffenen Regelungen nicht mehr durchgesetzt werden. Aus den genannten Gründen wird der Bebauungsplan Nr. 85 Teil A aufgehoben. 

Der Planentwurf mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 01.03.2023 wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2023 09:32 Uhr