Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 34 "St. Erasmus Nordost", 3. Änderung mit Teilaufhebung - Behandlung der Stellungnahmen - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss, 21.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 21.03.2023 ö 11

Beschluss

Während der öffentlichen Planauslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, BauGB in der Zeit vom 18.01.2023 bis einschließlich 01.02.2023 sind Stellungnahmen eingegangen die wie folgt abgewogen werden:

  • Stellungnahme des Fachbereiches Straßenbau vom 12.01.2023:

Seitens der Fachbehörde wird angeregt, die Darstellung des Sichtdreieckes für die Einmündung der Kirchfeldstraße nach den Richtlinien für die Anlage von Straßen (RASt 06) zu aktualisieren. 

Die Grundzüge der Planung werden von der Änderung nicht tangiert daher bedarf es auch keiner weiteren Planauslegung. 

Abwägungsvorschlag: Die Darstellung des Sichtdreieckes wird entsprechend aktualisiert.

  • Stellungnahme des Verbund Innkraftwerke GmbH vom 27.02.2023:

In dem beplanten Gebiet ist unsere Gesellschaft betroffen, je nachdem wie an den Damm gebaut werden soll. Die Planungsfirma muss sich diesbezüglich unbedingt bei der Trassenauskunft der NGN Fibernetwork KG melden.
Nach DIN 19712 sind Anlagen (hier also Gebäude/Keller etc.) im sog. Deich/Dammschutzstreifen (mind. 5m hinter dem Verteidigungsweg) nicht zulässig, dies ist bei den Festsetzungen zu berücksichtigen. 
Bei Aushubarbeiten ist der Standsicherheitsnachweis vor Beginn der Arbeiten zu führen und mit dem Anlagenbetreiber, also mit unserer Gesellschaft, abzustimmen.

  • Abwägungsvorschlag: Ziel des Bauleitplanverfahrens ist die Teilaufhebung des Bebauungsplanes für die Baugrundstücke, die nicht unmittelbar an die Trenbachstraße angrenzen. Die eingegangenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Sollten Neu- oder Anbauten im Rahmen einer Einzelbaugenehmigung beantrag werden, werden diese zur Stellungnahme an den Verbund vorgelegt.

  • Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 24.01.2023:

Der in der Stellungnahme dargestellte Trassenverlauf von Versorgungsleitungen wird zur Kenntnis genommen. 

Der Bebauungsplan unter dem Datum vom 29.11.2022 samt Begründung und der o.g. Planänderung wird als Satzung beschlossen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2023 09:32 Uhr