Baurecht; Bauantrag - Nutzungsänderung eines Kiosks in ein Nagelstudio sowie Errichtung einer Werbeanlage in der Franz-Liszt-Str. 20
Daten angezeigt aus Sitzung: Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss, 13.06.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss | Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss | 13.06.2023 | ö | beschließend | 6 |
Beschluss
Bei dem geplanten Nagelstudio handelt es sich um einen nicht störenden Gewerbebetrieb. Er kann daher im Wohngebiet ausnahmsweise zugelassen werden. Die Werbeanlage ist zulässig. Die Baugenehmigung kann wie beantragt erteilt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.06.2023 14:01 Uhr