Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 85 Teil B nördlich des Ruinenweges - Billigung des Verkehrskonzeptes - Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Ferienausschuss, 05.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Ferienausschuss 05.09.2023 ö 29

Beschluss

Im Rahmen der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen am 16.05.2023 zum laufenden Bauleitplanverfahren wurde u.a. beschlossen, vor der weiteren öffentlichen Planauslegung dem Gremium Erschließungsvarianten des künftigen Baugebietes zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen.

Auf der Grundlage des Vorentwurfs mit Regelquerschnitt (überarbeitete Variante 2), ausgearbeitet vom Ingenieurbüro Behringer, Mühldorf am Inn, vom 25.08.2023 wird das Bauleitplanverfahren weitergeführt.

Für die Einmündungen der geplanten neuen Erschließungsstraßen in die Liebigstraße und Lindenthalstraße werden im Planentwurf Sichtdreiecke aufgenommen.

Da die Liebigstraße im Geltungsbereich eine Gesamtbreite von nur ca. 10 m hat und im Vergleich zum restlichen Straßenzug in diesem Abschnitt ca. einen Meter schmäler ist, wird die Verkehrsfläche zu Lasten der Baufläche um einen Meter breiter festgesetzt. Damit kann der bestehende Gehweg entsprechend verbreitert und der bestehenden Breite des Straßenzuges angepasst werden.

Seitens der Straßenverkehrsbehörde wird beabsichtigt, für den Geltungsbereich umgebende Gebiet zwischen der Daimlerstraße, Siemensstraße, Tropschallee und Schichtstraße eine Tempo-30-Zone mit Änderung der Vorfahrtsregelungen einzurichten. Die Begründung zum Bebauungsplan wird entsprechend ergänzt. 

Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf des Bebauungsplanes entsprechend des Beschlusstextes überarbeiten zu lassen und erneut öffentlich auszulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2023 17:08 Uhr