Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 33, Östlich der Berliner Straße und südlich der Teplitzer Straße, 3. Änderung - Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss, 09.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 09.04.2024 ö beschließend 8

Beschluss

Die während der öffentlichen Auslegung i. V. m. der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, §§ 3 Abs. 2, 4 Abs.2 i.V.m. § 13 a Abs. 2 und § 13 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11./20.12.2023 bis einschließlich 22./29.01.2024 eingegangen Stellungnahmen werden wie folgt abgewogen:


  • Stellungnahme der Polizeiinspektion Waldkraiburg mit Schreiben vom 13.12.2023:
Von Seiten der Polizei gibt es keine Einwände gegen die Änderung dieses Bebauungsplans.
Allerdings sollte man der späteren Parksituation Beachtung schenken. Da aufgrund der Nachverdichtung zukünftig mit zu wenig Parkplätzen zu rechnen ist, und jeder Haushalt oft mehrere Fahrzeuge besitzt, die dann auf der Straße geparkt werden, bergen sich dadurch erheblich Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. 

Abwägungsvorschlag: 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze wird nach der Stellplatzsatzung der Stadt Waldkraiburg ermittelt, welche zuletzt im Jahr 2022 überarbeitet wurde. Des Weiteren ist durch die 1-geschossige Aufstockung, innerhalb des Geltungsbereiches, nicht mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen.

  • Stellungnahe der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH mit Schreiben vom 09.01.2024:
Zusammenfassung der jeweiligen Sparten: Es liegen zum Teil Leitungen im Grundstück, die nicht überbaut werden dürfen. Vor Beginn der Erdarbeiten sind Spartenpläne bei den Stadtwerken Waldkraiburg einzuholen. Der Anschluss ist kostenpflichtig. Über die Möglichkeit eines Stromanschlusses kann ohne Leistungsangabe keine Stellungnahme getätigt werden.

Abwägungsvorschlag:
Die jeweiligen Spartenauskünfte werden zur Kenntnis genommen. Vor Baubeginn muss sich der Bauherr mit dem jeweiligen Versorgungsträger in Verbindung setzen. 


  • Auf Vorschlag der Verwaltung werden folgende redaktionelle Änderungen aufgenommen:

  • Es ist ergänzend darzustellen, dass für den Geltungsbereich der 3. Bebauungsplanänderung ebenfalls eine GRZ von 0,8 gilt.


Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33, 3. Änderung, mit Begründung, in der Fassung vom 10.10.2023, einschließlich der o.g. redaktionellen Änderungen, wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.05.2024 09:47 Uhr