Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 130, Ortserweiterung Föhrenwinkel, 1. Änderung - Aufstellungbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss, 09.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 09.04.2024 ö 9

Beschluss

Der Bebauungsplan Nr. 130, Ortserweiterung Föhrenwinkel, erlang im Jahr 2020 seine Rechtskraft.

Der Grundstückseigentümer ist bis heute seinen vertraglichen Verpflichtungen zur Umsetzung des festgesetzten, naturschutzrechtlichen Ausgleichs nicht nachgegangen. 
Eine ordnungsgemäße Berücksichtigung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege im Rahmen der Abwägung hat zur Voraussetzung, dass im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses auf sicherer Grundlage von der künftigen Umsetzung der notwendigen Kompensationsmaßnahmen ausgegangen werden kann. Sollte dem nicht so sein, liegt ein offensichtlicher Abwägungsmangel vor der folglich zum Mangel des Abwägungsergebnisses führt.
Ein Abwägungsmangel ist dann auf das Abwägungsergebnis von Einfluss, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel im Abwägungsvorgang die Planung anders ausgefallen wäre. Das ist hier der Fall. Der Bebauungsplan Nr. 130 Ortserweiterung Föhrenwinkel ist unwirksam.

Um den Mangel zu heilen, wird eine Änderung des Bebauungsplanes angestrebt. Ziel der Planung ist es, statt der Möglichkeit, zwei Mehrfamilienhäuser im südlichen Bereich des Bebauungsplanes zu errichten eine Ausgleichsfläche festzusetzten. 

Der Geltungsbereich der Planänderung umfasst die Flur-Nr. 272/1 der Gemarkung Waldkraiburg.


Die Verwaltung wird beauftragt das entsprechende Bauleitplanverfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.05.2024 09:47 Uhr