Kinderbetreuung und Schulen; Kindertagesstätten - Neufestlegung des Mindestanstellungsschlüssels
Daten angezeigt aus Sitzung: Stadtratssitzung, 14.05.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Finanzausschuss | Haupt- und Finanzausschuss | 30.04.2019 | ö | vorberatend | 21 |
Stadtrat | Stadtratssitzung | 14.05.2019 | ö | beschließend | 15 |
Beschluss
Der Mindestanstellungsschlüssel für die pädagogische Leistung der Träger der Waldkraiburger Kindertagesstätten wird als Nachtrag zu den jeweiligen Defizitverträgen einheitlich mit 1:9 festgelegt. Diese Festsetzung gilt ab dem KiTa-Jahr 2019/2020 und damit ab 01.09.2019. Die Träger der Kindertageseinrichtungen erhalten eine diesbezügliche Mitteilung als Nachtrag zu den bestehenden Defizitverträgen, die Leitungen werden darüber informiert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.06.2019 14:28 Uhr