Kinderbetreuung und Schulen; Kindertageseinrichtungen - Grundsatzbeschluss über die Gewährung des Faktors "4,5 + x" für integrative Einrichtungen
Daten angezeigt aus Sitzung: Stadtratssitzung, 14.05.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Finanzausschuss | Haupt- und Finanzausschuss | 30.04.2019 | ö | vorberatend | 22 |
Stadtrat | Stadtratssitzung | 14.05.2019 | ö | beschließend | 16 |
Beschluss
Die Stadt Waldkraiburg gewährt grundsätzlich bei Anträgen der kindbezogenen Förderung nach BayKiBiG den Gewichtungsfaktor „4,5 + x“ für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder, sofern dieser Faktor beantragt wird und die Voraussetzungen vorliegen. Die jeweilige Prüfung und Genehmigung obliegt der Verwaltung im Rahmen der Genehmigung der Anträge auf die kindbezogene Förderung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.06.2019 14:28 Uhr