Sportbetrieb; Sportförderung - Änderung der Sportförderungsrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 11.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Kultur- und Sportausschuss 3. Kultur- und Sportausschuss 15.11.2018 ö vorberatend 9
Stadtrat Stadtratssitzung 11.12.2018 ö beschließend 16

Beschluss

Ab 01. Januar 2019 sind die Sportförderungsrichtlinien in der dieser Niederschrift als Anlage Nr. 16       beigefügten und einen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Fassung anzuwenden.

Die bisher mit internem Aktenvermerk vom 29.01.2013 festgesetzte Höchstgrenze für Übungsleiterzuschüsse von 30.000 € wird mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2019 auf 35.000 € festgelegt.

Auf dem Produktkonto 4211010.530100 stehen die erforderlichen Haushaltsmittel für das Jahr 2018 in Höhe von 50.000 € zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2019 ist der gleiche Betrag im Haushaltsplan einzustellen. Ab dem Haushaltsjahr 2020 sind je nach Haushaltslage die Mittel anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.01.2019 15:17 Uhr