Sportbetrieb; Sportförderung - Änderung der Sportförderungsrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Kultur- und Sportausschuss, 15.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Kultur- und Sportausschuss 3. Kultur- und Sportausschuss 15.11.2018 ö vorberatend 9
Stadtrat Stadtratssitzung 11.12.2018 ö beschließend 16

Beschluss

Der Kultur- und Sportausschuss beantragt, der Stadtrat möge beschließen:

Ab 01. Januar 2019 sind die Sportförderungsrichtlinien in der dieser Niederschrift als Anlage Nr. 2 beigefügten und einen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Fassung anzuwenden.

Die bisher mit internem Aktenvermerk vom 29.01.2013 festgesetzte Höchstgrenze für Übungsleiterzuschüsse von 30.000 € wird mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2019 auf 35.000 € festgelegt.

Auf dem Produktkonto 4211010.530100 stehen die erforderlichen Haushaltsmittel für das Jahr 2018 in Höhe von 50.000 € zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2019 ist der gleiche Betrag im Haushaltsplan einzustellen. Ab dem Haushaltsjahr 2020 sind je nach Haushaltslage die Mittel anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.03.2019 08:53 Uhr