Kinder- und Jugendangelegenheiten Kindergärten und Kindertageseinrichtungen - Erlass einer Gebührensatzung für die städtische KiTa
Daten angezeigt aus Sitzung: Haupt- und Finanzausschuss, 26.06.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Finanzausschuss | Haupt- und Finanzausschuss | 26.06.2018 | ö | vorberatend | 14 |
Stadtrat | Stadtratssitzung | 10.07.2018 | ö | beschließend | 19 |
Beschluss
Die Stadt Waldkraiburg erlässt aufgrund der Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes sowie Art. 20 des Kostengesetzes eine Benutzungssatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Waldkraiburg (KiTa- Gebührensatzung / KiTaGebS) welche als Anlage Nr. 7
beigefügt ist und einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet. Die Satzung tritt am 01.09.2018 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.06.2018 15:13 Uhr