Städtebauförderung; Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung zum Stadtumbaugebiet Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §137 BauGB i.V.m. §3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. §139 Abs. 2 BauGB i.V. m. §4 Abs. 2 BauGB Beschluss der Änderungen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts. Beschluss über das Stadtumbaugebiet - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 10.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 10.07.2018 ö 11

Beschluss

Die eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen / Einwänden sind hiermit  in einer Tabelle gesammelt hinterlegt und lagen somit dem Gremium vor. Die einzelnen Abwägungspunkte wurden dem Gremium vorgetragen. Auf diese Vorlage der Verwaltung wird Bezug genommen.

Der Abwägung wird, wie von der Verwaltung vorgeschlagen und in der Sitzung vorgetragen, zugestimmt.

1.        Die Änderungen am integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept, gem. o.g.  Abwägungstabelle, werden vom Stadtrat der Stadt Waldkraiburg beschlossen.
2.        Das Stadtumbaugebiet gem. §171b BauGB mit dem Umgriff wie in der Anlage zeichnerisch
dargestellt  inkl. Begründung zum Stadtumbaugebiet (Kap. 8. Abschlussbericht ISEK) in der
Fassung von Juni 2018 wird vom Stadtrat der Stadt Waldkraiburg beschlossen.

Anlagen:
Die Anlage liegt im Ratsinformationssystem vor:
Kap. 8, ISEK: „Flächenkulisse für die Stadterneuerung“ (Umgriff und Begründung)


Das komplette ISEK wird nach o.g. Beschlussfassung veröffentlicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.07.2018 09:42 Uhr