Kinderbetreuung und Schulen; Kindertageseinrichtungen - Grundsatzbeschluss über die Gewährung des Faktors "4,5 + x" für integrative Einrichtungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 14.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 30.04.2019 ö vorberatend 22
Stadtrat Stadtratssitzung 14.05.2019 ö beschließend 16

Beschluss

Die Stadt Waldkraiburg gewährt grundsätzlich bei Anträgen der kindbezogenen Förderung nach BayKiBiG den Gewichtungsfaktor „4,5 + x“ für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder, sofern dieser Faktor beantragt wird und die Voraussetzungen vorliegen. Die jeweilige Prüfung und Genehmigung obliegt der Verwaltung im Rahmen der Genehmigung der Anträge auf die kindbezogene Förderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2019 14:28 Uhr