Bauleitplanung; 22. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 77 für einen Teilbereich zwischen der Kraiburger Straße (Staatsstraße 2352), Bahnhofstraße (Mü 20) und der Staatsstraße 2191, Bauabschnitt I - Behandlung der Stellungnahmen - Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 10.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Ortsteile Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Ortsteile 20.11.2019 ö vorberatend 8
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2019 ö beschließend 20

Beschluss

Während der frühzeitigen Auslegung des Planentwurfes gemäß §§ 3, Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 10.07.2019 bis einschließlich 02.08.2019 sind folgende Stellungnahmen eingegangen die wie folgt abgewogen werden:

- Schreiben des Landratsamtes Mühldorf am Inn vom 01.08.2019:
1.1 Immissionsschutz, Ortsplanung
In der Stellungnahme wird darauf eingegangen, dass lediglich ein Grundstück als Mischgebiet ausgewiesen wird, das auch nicht mit einem anderen bestehenden Mischgebiet zusammenhängt.
Ein einzelnes Grundstück kann nicht als Mischgebiet ausgewiesen werden, da Gebiete immer aus mehreren Grundstücken bestehen müssen. Die bisherige Nutzung bestand aus einem Bahnhof, der im Erdgeschoß die Schalterhalle und in den Obergeschossen Wohnungen für Betriebsangehörige beinhaltete. Nun soll der ehemalige Bahnhof in eine Gaststätte im Erdgeschoß und Wohnungen in den Obergeschossen umgewidmet werden. Aus der Historie heraus ist der Bahnhof zusammen mit den Bahnanlagen einem Gewerbe- oder Industriegebiet gleichzusetzen. Die Wohnnutzung diente den direkt im Bahnhof Beschäftigten. Nun sollen die Wohnungen einer „betriebsfremden Wohnnutzung“ zugeführt werden. Nach Auffassung der Behörde, bedarf diese Umnutzung einer Baugenehmigung, der jedoch aus immissionsschutztechnischer Sicht nicht zugestimmt werden kann, da dadurch ein für das nördlich gelegene Industriegebiet relevanter Immissionsort erheblich näher rückt und die Betriebe im Industriegebiet in ihren bestehenden Rechten (Emissionskontingenten) unzulässiger Weise eingeschränkt würden. Gleiches gilt für die Ausweisung als Mischgebiet. Bei einer Ausweisung des Bahnhofsgrundstücks als Gewerbegebiet besteht aus immissionsschutztechnischer Sicht grundsätzlich Einverständnis.

Abwägungsvorschlag:
An der Planung wird festgehalten. Der Einwand, dass ein einzelnes Grundstück nicht als Mischgebiet ausgewiesenen werden kann, trifft im vorliegenden Fall nicht die Sachlage: So plant die Stadt Waldkraiburg, dass Mischgebiet auf dem Flurstück 1/145, Gemarkung Waldkraiburg nach Westen fortzusetzen, wodurch ein mehrere Grundstücke umfassendes Mischgebiet entsteht. Gleichfalls ist darauf hinzuweisen, dass im rechtswirksamen Flächennutzungsplan südlich der Kraiburger Straße bereits Mischgebiet ausgewiesen ist, wodurch sich auch schon derzeit für das im vorliegenden Bebauungsplan festgesetzte Mischgebietsgrundstück eine Anbindung an diese Nutzungsart ergibt. Es wird in ein schalltechnisches Gutachten erstellt, in welchem u.a. geprüft wird, welche Schutzmaßnahmen für die im Bebauungsplan festgesetzten Nutzungen erforderlich werden, um die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten.

Eingegangene Stellungnahmen die sich auf die konkrete Planung beziehen, werden im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 77 abgewogen.

Die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.01.2020 10:48 Uhr