Verfassung, Allgemeine Verwaltung, Gemeinden; Kommunalwahlen im Freistaat Bayern am 15. März 2020 - Bestellung eines Wahlleiters und Stellvertreters für die Gemeindewahlen in der Stadt Waldkraiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Finanzausschuss, 01.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 01.10.2019 ö vorberatend 12
Stadtrat Stadtratssitzung 15.10.2019 ö beschließend 15

Beschluss

Der Haupt-und Finanzausschuss beantragt, der Stadtrat möge beschließen:

Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen im Jahr 2020 wird gem. Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz vom 07.11.2006 der Leiter der Abteilung 3, Ordnungs- und Sozialabteilung, Verwaltungs rat Reinhard Schmid, berufen.

Entsprechend der Bestimmungen des Artikel 5 Abs. 1 Satz 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz vom 07.11.2006 wird der Leiter des Sachgebietes 34, Einwohner-, Pass- und Wahlamt, Verwaltungsinspektor Robert Heinfeldner, zum Stellvertreter des Wahlleiters berufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.10.2019 11:12 Uhr