Sicherheit und Ordnung; Schutz der Sonntage und Feiertage Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen - Neufassung 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Finanzausschuss, 26.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 26.11.2019 ö vorberatend 14
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2019 ö beschließend 17

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss stellt den Antrag, der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadt Waldkraiburg erlässt aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28.11.1956, zuletzt geändert durch Verordnung vom 31.08.2015 i. V. mit § 11 Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung - DelV) vom 15. Juni 2004 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.08.2013), eine Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen.
Die Verordnung ist dieser Niederschrift als Anlage Nr. 1 2 beigefügt und bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.12.2019 14:03 Uhr