Baurecht; Ortsrecht - Neuerlass der städtischen Stellplatzsatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss, 20.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss 20.03.2019 ö vorberatend 14
Stadtrat Stadtratssitzung 26.03.2019 ö beschließend 25

Beschluss

Der Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat er möge beschließen, die
Richtzahlen für den Stellplatzbedarf, Anlage zu § 3 der Satzung über die Herstellung und Ablösung von Stellplätzen, wie folgt:

  • Grundschulen 2 Stellplätze  je Klasse

  • Sonstige allgemeinbildende Schulen, Berufsschulen, -fachschulen 3 Stellplätze je Klasse
zusätzlich 1 Stellplatz je 3 Schüler über 18 Jahre

  • Einrichtung der Erwachsenenbildung 1 Stellplatz je 2 Kursplätze (keine Änderung)

  • Sonderschulen für Behinderte 1 Stellplatz je 15 Schüler (keine Änderung)


zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2019 09:29 Uhr