Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 69 für das Gewerbegebiet nördlich der Daimler Straße, 10. Änderung - Weiteres Vorgehen nach der Entscheidung über den Bürgerantrag vom 10.02.2020 - Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 21.04.2020 ö 24

Beschluss

Die bereits mehrfach diskutierte und beschlossene Entwurfsplanung mit dem Ziel, Gewerbeflächen auszuweisen, wird weiterhin verfolgt.

Wie in der Sitzung (SWO) vom 25.09.2019 beschlossen wurde, ist die bisherig angedachte Erschließung zugunsten des Walderhalts entlang der Schilcherlinie ersatzlos herauszunehmen.
Die Baugrenzen schließen im Osten passgenau an die des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 69 an und bilden auf diese Weise sinnvolle und großzügige Baufelder. Generell ist zwischen Baugrenze und Wald/Grünfläche/Straße wie im gesamten Bebauungsplan ein Abstand von 5 m angelegt. Dadurch beträgt der Abstand von der Baugrenze bis zur Schilcherlinie knapp 20 m (19,8 m). Die dunkelgrüne Fläche kann noch als Wald im Sinne des BayWaldG angesehen werden. Diese muss mindestens 20m breit sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2020 16:33 Uhr