Bauleitplanung; 54. Änderung des Flächennutzungsplanes, neues Tierheim - Einstellung des Verfahrens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 21.04.2020 ö beschließend 27

Beschluss

Gemäß des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) sind neue Siedlungseinheiten in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen (LEP 3.3 Z) und eine Zersiedelung der Landschaft zu vermieden (LEP 3.3 G, s.a. Regionalplan Südostoberbayern (RP 18) B II 3.1 Z).
Gemäß RP 18 soll sich die Siedlungsentwicklung auf die Hauptsiedlungsbereiche konzentrieren (RP 18 B II 3.2 Z, RP 18 B II 4 G). Eine Siedlungsentwicklung bzw. Siedlungstätigkeit außerhalb der Hauptsiedlungsbereiche soll nur noch die Abrundung bestehender Ortsteile ermöglichen (RP 18 B II 3.3 Z).
Neue Siedlungsflächen sind Flächen, die zum dauernden oder mindestens regelmäßig vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt werden sollen (LEP 3.3 Begründung). Die geplante Flächenausweisung für die Anlage eines Tierheims ist aufgrund der Betreibung durch Menschen als eine neue Siedlungsfläche i.S. des LEP-Ziels 3.3 zu bewerten.

Die Umgebung des Planbereiches ist überwiegend durch landwirtschaftliche Nutzung und der Lage zwischen Innwerkkanal und Inn landschaftlich geprägt. Somit ist hier eine bauliche und räumliche Verknüpfung zu bestehenden Siedlungsflächen, mehr als 800 m von der nächsten Siedlungseinheit (Ortsteil Pürten) entfernt, nicht erkennbar. Von einer Einschränkung der Freiraumfunktion ist auszugehen. Aus diesen Gründen erfüllt die anvisierte Bauleitplanung aufgrund ihrer abgesetzten Lage im Außenbereich die Anforderungen des LEP-Ziels 3.3 nicht. Das eingeleitete Bauleitplanverfahren wird daher eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2020 16:33 Uhr