Bauleitplanung; Bebauungsplan Nr. 130 für den Ortsteil Föhrenwinkel, westlich des Finkenweges - Behandlung der Stellungnahmen - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 21.04.2020 ö 31

Beschluss

Während der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.02.2020 bis einschließlich 03.03.2020 sind Stellungnahmen eingegangen, die wie folgt abgewogen werden:

  • Stellungnahme des Landratsamtes Mühldorf vom 02.03.2020:

Naturschutz und Landschaftspflege:
Zur Planung der Ersatzaufforstung ist ein Pflanzplan in enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde und dem AELF - Bereich Forst - aufzustellen, welcher die Belange von Natur und Landschaft ausreichend berücksichtigt. Durch die Aufstellung des Pflanzplanes soll eine ausreichende fachliche Qualität der Aufforstung an sich, sowie die bestmögliche Berücksichtigung der angrenzenden Flächen gewährleistet werden. Ansonsten sind die nun mehrfach behandelten Punkte in den Bebauungsplan aufzunehmen (u.a. verbindliche Festsetzung der Artenschutz-/Vermeidungsmaßnahmen, dingliche Sicherung, Darstellung der Ausgleichsflächen im B-Plan etc.

Abwägungsvorschlag:
Den Hinweisen der Naturschutzbehörde wurde bereits weitgehend Rechnung getragen, indem im Ausgleichsplan auf die erforderliche Abstimmung zwischen Forstbehörde und Unterer Naturschutz-behörde hinsichtlich der konkreten Ersatzaufforstung hingewiesen wird. Gleichfalls ist bereits auf die Notwendigkeit einer dinglichen Sicherung für die Ausgleichsfläche hingewiesen. Die Darstellung der Ausgleichsfläche wird zum Satzungsbeschluss in die vorliegende B-Plandarstellung integriert.

  • Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 02.03.2020:

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hält die bereits vorgebrachten Bedenken, die im Wesentlichen darin gesehen werden, dass das denkmalgeschützte Lager, welches seine städtebauliche Situation (Lagerumgriff) bis heute bewahrt habe, in seiner klaren städtebaulichen Gestalt durch die vorliegende Planung erheblich beeinträchtigt würde.
       
Abwägungsvorschlag:
Die Stadt Waldkraiburg hält an ihrer Abwägung zu den bisherigen Stellungsnahmen der Fachbehörde. Die bisherige Abwägung, die weiterhin gilt, ist nachfolgend nochmals aufgeführt:

Hierzu ist festzustellen, dass im Ortsteil Föhrenwinkel die zentralen Gebäude nördlich und südlich des Meisenweges in der Liste der denkmalgeschützten Gebäude geführt werden (Baudenkmal Nr. 414325, Konzentrationslager, zentraler Bereich des ehemaligen Frauenlagers, Lagerbaracke, Wäscherei, Kantine, vgl. Darstellung im Bayernatlas). Diese historisch bedeutsamen Bereiche liegen im Zentrum der Ortslage um den dort befindlichen Platz. Die Stadt Waldkraiburg ist sich ihrer Verantwortung für den Erhalt der gesetzlich geschützten Anlage bewusst und hat diese Standorte in den Pfad der Geschichte integriert. Im Umfeld der denkmalgeschützten Gebäude finden sich heute Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung, die die bauliche Entwicklung des Ortsteiles Föhrenwinkel über die Jahrzehnte zu einem hochwertigen Wohngebiet belegen. Dabei wird anhand der Kartendarstellungen aus den 1960er Jahren bis heute (vgl. Bayernatlas „Zeitreise“) deutlich, dass sich die Erschließung und die Bebauung über die Jahrzehnte deutlich geändert haben: so ist die Erschließung des Ortsteiles über den Finkenweg erst in den Karten ab etwa dem Jahr 1981 dokumentiert, was verdeutlicht, dass es sich beim Finkenweg wie auch bei der unmittelbar östlich angrenzenden Bebauung bereits um eine neue, von dem denkmalgeschützten Ensemble und ehemaligen Lagerumgriff deutlich abweichende Erschließung und Erweiterung handelt. Im Gegensatz dazu zeigt die topographische Karte aus dem Jahr 1961 noch die zentral gelegene Erschließung über den Falkenring zum Lager. Daraus ergibt sich, dass die südwestlichen Bereiche der Wohnbebauung ebenfalls erst um das Jahr 1980 in zuvor bewaldetem Gebiet errichtet wurden. Insofern sieht es die Stadt Waldkraiburg als tolerabel an, die Bebauung an den Finkenweg anschließend in westlicher Richtung fortzuführen, zumal zwischen der geplanten Bebauung und dem zentralen denkmalgeschützten Ensemble weitere moderne Wohnbebauung liegt. An der Planung wird daher festgehalten.

  • Stellungnahme der Kreisbrandinspektion Mühldorf KBR vom 11.02.2020:

Die Löschwasserversorgung ist sicherzustellen. Es sind bei Bedarf Flächen für die Feuerwehr nach der Richtlinie zu erstellen.

Abwägungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Planung werden nicht veranlasst.

  • Stellungnahme der Handwerkskammer München vom 02.03.2020:

Es wird auf die Stellungnahme vom 25.11.2019 verwiesen. Es bestehen keine Einwände.

Abwägungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Planung werden nicht veranlasst.

  • Stellungnahme der Deutschen Bahn AG und DB Immobilien vom 03.03.2020:

Durch die o. g. Bauleitplanung werden die Belange der DB AG und ihrer Konzernunternehmen nicht berührt. Wir haben daher weder Bedenken noch Anregungen vorzubringen. Auf die durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehenden Immissionen (insbesondere Luft- und Körperschall usw.) wird vorsorglich hingewiesen.

Abwägungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Planung sind nicht veranlasst.

  • Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 12.02.2020:

Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.

Abwägungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Planung werden nicht veranlasst.

  • Stellungnahme der Polizeiinspektion Waldkraiburg vom 03.03.2020:

Aus polizeilicher Sicht gibt es keine Einwände gegen dieses Bauvorhaben. Allerdings sollte man der der späteren Parksituation Beachtung schenken. Da meistens zu wenig Stellplätze ausgewiesen werden und jeder Haushalt oft mehrere Fahrzeuge besitzt, die dann auf der Straße geparkt werden, muss nach Fertigstellung evtl. über ein Parkverbot nachgedacht werden, um dem Verkehrsfluss nicht zu beeinträchtigen.

Abwägungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Planung werden nicht veranlasst.

  • Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim vom 02.03.2020:

Die Änderungen in der aktuellen Fassung des Bebauungsplanes vom 10.12.2019 sind wasserwirtschaftlich von untergeordneter Bedeutung. Zu wasserwirtschaftlichen Belangen haben wir uns bereits in unserer Stellungnahme vom 21.01.2019 geäußert. Wir empfehlen der Stadt Waldkraiburg die Textpassage zur „Rohfußbodenoberkante […]“ unter Nr. 13 der Hinweise als Festsetzung aufzunehmen.

Abwägungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis zur Lage der Rohfußbodenoberkante wird unter den Hinweisen belassen. Änderungen an der Planung werden nicht veranlasst.

  • Stellungnahme der DB AG, DB Immobilien vom 03.03.2020:

Die eingegangenen Hinweise auf die durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen entstehenden Immissionen werden zur Kenntnis genommen.

Der Bebauungsplan mit Begründung in der Fassung vom 10.12.2019 wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 30, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2020 16:33 Uhr