Baurecht; Bauantrag; - Erweiterung der Grundschule an der Dieselstraße und Ertüchtigung der Treppenhäuser mit neuer Brandabschnittsbildung auf dem Grundstück Fl.Nr. 465 der Gemarkung Waldkraiburg, Dieselstraße 4a
Daten angezeigt aus Sitzung: Stadtratssitzung, 21.04.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Stadtratssitzung | 21.04.2020 | ö | beschließend | 32 |
Beschluss
Die Baugenehmigung kann erteilt werden, wenn vom Prüfsachverständigen für Brandschutz bestätigt wird, dass keine Bedenken gegen die Planung bestehen bzw. keine wesentlichen Planänderungen aufgrund des Brandschutzes notwendig sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.05.2020 16:33 Uhr