Örtliche Rechnungsprüfung; Prüfungsvorbehalt des Rechnungsprüfungsausschusses bei Gewährung von städtischen Zuwendungen/ Zuschüssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Stadtrat Stadtratssitzung 21.04.2020 ö beschließend 35

Beschluss

Im Verlauf eines Kalenderjahres wird von einer hohen Anzahl an Vereinen bzw. Organisationen ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung/ eines Zuschusses gestellt, über den der Stadtrat der Stadt Waldkraiburg entscheidet.

Um sicherzustellen, dass der aus Steuermitteln gewährte Betrag bestimmungsgemäß verwendet wird, beschließt der Stadtrat der Stadt Waldkraiburg:
  • Jede Zuwendung bzw. jeder Zuschuss wird mit der Bedingung verknüpft, dass die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Waldkraiburg die Bücher und Belege des Zuwendungs-/ Zuschussempfängers einsehen und prüfen kann.
  • Die Verwaltung wird aufgefordert, diese Bedingung in jedem Zuwendungsbescheid bzw. Zuschussschreiben dem Empfänger bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 31, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2020 16:33 Uhr