Gemeindesteuern; Gewerbesteuer - Ermächtigung des Ersten Bürgermeisters zur Entscheidung über Stundungsanträge


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 08.12.2020 ö 22

Beschluss

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, über Anträge auf Stundung von Ansprüchen aus dem Gewerbesteuerschuldverhältnis bis zu einer Dauer von drei Monaten an Stelle des Haupt- und Finanzausschusses und des Stadtrates zu entscheiden.
Diese Ermächtigung ist bis zum 30.06.2021 befristet.
In den zuständigen Gremien ist zeitnah über den aktuellen Stand der Billigkeitsmaßnahmen zu berichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 3

Datenstand vom 11.12.2020 11:37 Uhr