Sicherheit und Ordnung; Schutz der Sonntage und Feiertage Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen - Neufassung 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 08.12.2020 ö beschließend 27

Beschluss

Die Stadt Waldkraiburg erlässt aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28.11.1956, zuletzt geändert durch Verordnung vom 31.08.2015 i. V. mit § 11 Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung - DelV) vom 15. Juni 2004 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.08.2013), eine Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen.

Die Verordnung ist dieser Niederschrift als Anlage Nr. 22  beigefügt und bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.12.2020 11:37 Uhr