Sportstätten; Überlassung an Vereine - Grundsatzentscheidung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Kultur- und Sportausschuss, 09.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Kultur- und Sportausschuss Kultur- und Sportausschuss 09.07.2020 ö vorberatend 13
Stadtrat Stadtratssitzung 14.07.2020 ö beschließend 22

Beschluss

Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgendes zu beschließen:

1. Entgelt

1.1 Für den Zeitraum, in denen die Sportstätten den Nutzern nicht zur Verfügung stehen, wird vorgeschlagen, abweichend vom Beschluss des Stadtrates vom 15.12.2015 über die Einführung von Sportstättennutzungsentgelten, den Nutzern kein Benutzungsentgelt in Rechnung zu stellen.

1.2 Wenn die Sportstätten wieder geöffnet, aber die Auflagen im Rahmen der Infektionsschutzmaßnahmen an die Nutzer zu hoch sind, so dass diese die Sportstätten dann nicht oder nur eingeschränkt nutzen, wird kein Entgelt erhoben.

1.3 Werden die Sportstätten wieder in gewohnter Weise genutzt, wird auch wieder das im Stadtrat vom 15.12.2015 entschiedene Benutzungsentgelt in Rechnung gestellt.

2. Öffnung der Sportstätten

2.1 Die Außensportplätze an den Schulen werden den Nutzern, die ansonsten Indoor trainieren würden, im Rahmen der jeweils geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der vorhandenen Kapazitäten zur Verfügung gestellt. Unberührt hiervon bleiben die bestehenden Benutzungsverträge über „Außensportanlagen“.

2.2 Die schulischen Sporthallen und die Mehrzweckhalle werden für den Vereinssport geöffnet, wenn die Erarbeitung und Umsetzung der jeweils geltenden, gesetzlich geforderten Hygiene- und Schutzmaßnahmen technisch und organisatorisch möglich sind und es der Schulbetrieb erlaubt.
Die Entscheidung hierüber wird auf den Bürgermeister übertragen.

2.3 Die Toiletten in den Schulgebäuden können von den Outdoorsportlern genutzt werden, wenn die Erarbeitung und Umsetzung der jeweils geltenden, gesetzlich geforderten Hygiene- und Schutzmaßnahmen technisch und organisatorisch möglich sind und es der Schulbetrieb erlaubt. Die Entscheidung hierüber wird auf den Bürgermeister übertragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.07.2020 10:03 Uhr