Bestattungswesen;
Friedhofssatzungen, Friedhofsordnungen
- Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haupt- und Finanzausschuss, 30.06.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadt Waldkraiburg erlässt aufgrund von Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) und Art. 22 Abs. 1 des Kostengesetzes vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43, BayRS 2013-1-1-F), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 2020 (GVBl. S. 153), eine Satzung über die Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung).
Mit Inkrafttreten der neuen Satzung tritt die Satzung über die Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) vom 18. Dezember 2015 außer Kraft.
Die neue Satzung über die Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) tritt mit Wirkung zum 01. August 2020 in Kraft.
Die Satzung ist dieser Niederschrift als Anlage Nr. 5
beigefügt und bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.07.2020 12:45 Uhr