Gemeindesteuern; Gewerbesteuer - Ermächtigung des Ersten Bürgermeisters zur Entscheidung über Stundungsanträge


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 11.05.2021 ö vorberatend 12
Stadtrat Stadtratssitzung 18.05.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, über Anträge auf Stundung von Ansprüchen aus dem Gewerbesteuerschuldverhältnis bis zu einer Dauer von drei Monaten an Stelle des Haupt- und Finanzausschusses und des Stadtrates zu entscheiden. 
Diese Ermächtigung ist bis zum 31.12.2021 befristet.
In den zuständigen Gremien ist zeitnah über den aktuellen Stand der Billigkeitsmaßnahmen zu berichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 29, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.08.2021 09:32 Uhr