Ortsrecht; Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Waldkraiburg (Kostensatzung) - Neuerlass
Daten angezeigt aus Sitzung: Stadtratssitzung, 19.07.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Finanzausschuss | Haupt- und Finanzausschuss | 05.07.2022 | ö | vorberatend | 6 |
Stadtrat | Stadtratssitzung | 19.07.2022 | ö | beschließend | 12 |
Beschluss
Die Stadt Waldkraiburg erlässt aufgrund Art. 20 des Kostengesetzes und Art. 23 der Bayerischen Gemeindeordnung eine Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis (Kostensatzung). Die Satzung tritt am 01. August 2022 in Kraft. Sie ist dieser Niederschrift als Anlage Nr. 3 beigefügt und bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2022 09:15 Uhr