Ortsrecht; Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Waldkraiburg (Kostensatzung) - Neuerlass


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Finanzausschuss, 05.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 05.07.2022 ö vorberatend 6
Stadtrat Stadtratssitzung 19.07.2022 ö beschließend 12

Beschluss

Der Ausschuss stellt den Antrag, der Stadtrat möge wie folgt beschließen:

Die Stadt Waldkraiburg erlässt aufgrund Art. 20 des Kostengesetzes und Art. 23 der Bayerischen Gemeindeordnung eine Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis (Kostensatzung). Die Satzung tritt am 01. August 2022 in Kraft. Sie ist dieser Niederschrift als Anlage Nr. 2 beigefügt und bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2022 15:51 Uhr