Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Schutz der Sonntage und Feiertage Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen - Neufassung 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Finanzausschuss, 06.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 06.12.2022 ö vorberatend 10
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2022 ö beschließend 16

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Stadtrat möge beschließen:

Die Stadt Waldkraiburg erlässt aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28.11.1956, zuletzt geändert durch Verordnung vom 31.08.2015 i. V. mit § 11 Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung - DelV) vom 15. Juni 2004 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.08.2013), eine Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen.

Die Verordnung ist dieser Niederschrift als Anlage Nr. 5 beigefügt und bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2022 09:11 Uhr