Bauleitplanung; 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 143 "Südlich der Bahnhofstraße, zwischen Kraiburger Straße und Staatsstraße 2091" - Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss, 29.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss 29.11.2022 ö vorberatend 15
Stadtrat Stadtratssitzung 13.12.2022 ö beschließend 24

Beschluss

Der Stadtentwicklungs-, Bau- und Umweltausschuss stellt den Antrag, der Stadtrat möge wie folgt beschließen:

Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB, in der Zeit vom 21.09.2022 bis einschließlich 21.10.2022 sind Stellungnahmen eingegangen, die wie folgt abgewogen werden:


  • Stellungnahme des Landratsamtes Mühldorf a. Inn mit Schreiben vom 25.10.2022:
Bodenschutz: 
Innerhalb des im Bebauungsplan Nr. 143 „"Bereich südlich der Bahnhofstraße, zwischen Kraiburger Straße und Staatsstraße“ umfassten Geltungsbereiches der Flurstücke 27/11, 27/13/, 27/16, 281/20, 281/123, 281/124 liegt eine Altlastenverdachtsfläche. Dort wurde durch die ehemals ansässige Firma Cordiol Mineralöle Dormoolen GmbH ein Tanklager betrieben. Mit einer Umnutzung des Firmengeländes wurde im Jahr 2003 im Auftrag der Raiffeisenbank Waldkraiburg-Aschau-Heldenstein AG eine orientierende Untersuchung durch das Büro Kraft + Dohmann, Geotechnik + Umwelttechnik, München, auf dem Flurstück 281/20 durchgeführt. 
Dabei wurde die ehemalige Tankstelle mit erdverlegten Tankanlagen, das Heizöllager mit oberirdischen Tankanlagen sowie die Regalcontainer-Anlage und Lagerflächen im Bereich des Verwaltungsgebäudes durch insgesamt 29 Kleinrammbohrungen (DN 50) untersucht. Die Sondiertiefen betrugen zwischen 2,0 und 4,0 Metern. Direkt an der Oberfläche bzw. unterhalb einer Asphaltschicht wurden durchweg Auffüllungen, angesprochen als kiesige, schwach schluffige Sande, teilweise auch sandige, schwach schluffige Kiese, in Mächtigkeiten bis zu 3,7 Metern angetroffen. Diese werden durch anstehende Kiese würmzeitlicher Niederterrassenschotter unterlagert. In einer Sondierung wurde glänzender Asphaltbruch vorgefunden. Weitere sensorische Auffälligkeiten wurden nicht festgehalten. 
Die untersuchten Feststoffproben wiesen sowohl an der ehem. Tankstelle (Tiefenbereich bis unter 2,0 Meter) als auch dem ehem. Tanklager (oberer Meter), aber auch dem ehem. Verwaltungsgebäude bereichsweise hohe Belastungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW bzw. KW-Index) über dem Hilfswert 2 gemäß LfU-Merkblatt 3.8/1 auf. Die ebenfalls untersuchten organischen Leitparameter der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) bzw. Naphthalin sowie ausgewählte anorganischen Leitparameter der Schwer- bzw. Halbmetalle wiesen nur geringe Überschreitungen natürlicher Hintergrundwerte auf. Untersuchungen der Bodenluft ergaben deutlich unterhalb des Hilfswertes 1 Spuren an leichtflüchtigen aromatischen Kohlenwasserstoffen (BTXE). 
Der Gutachter ging in seiner Gefährdungsabschätzung bei einem Grundwasserflurabstand von etwa 30 Metern von keiner vorhandenen Grundwassergefährdung aus, obwohl die Schadensnester nicht vertikal abgegrenzt worden waren.
Bestandteil des Gutachtens war auch eine Luftbildauswertung aus dem Zeitraum zwischen 1944 und 1985. Laut Gutachter waren auf den Bildern keine Kriegsschäden zu erkennen.
Das Wasserwirtschaftsamt stellte mit seinem Schreiben vom 5. August 2005 (3.1.2 – 8780 MÜ 30) fest, dass trotz vorhandener örtlicher schädlicher Bodenveränderungen keine Gefährdung des Grundwassers zu besorgen sei. In Anbetracht der geplanten Überbauung aufgrund der vorhandenen Überfüllschäden bzw. Tropfverluste wurde darauf hingewiesen, dass die künftige Niederschlagsentwässerung außerhalb der belasteten Flächen erfolgen müsse. Im Zusammenhang mit abfallrechtlichen Fragen wurde eine fachkundige Überwachung der Baumaßnahme sowie ein Bericht zur Aushubüberwachung gefordert. Dieser Bericht wurde nicht vorgelegt. Das Grundstück wurde mittlerweile überbaut, ein Teilaushub ist vermutlich erfolgt.

Das Wasserwirtschaftsamt fordert deshalb:
• Der 2005 angeforderte Bericht zur Aushubüberwachung ist dem Landratsamt in Mühldorf a.Inn sowie dem Wasserwirtschaftsamt vorzulegen.
• Künftige Aushubmaßnahmen sind aufgrund der vorliegenden Belastungen der ungesättigten Bodenzone durch ein Fachbüro zu überwachen. Aushubmaterial ist in Rücksprache mit dem Landratsamt in Mühldorf a.Inn ordnungsgemäß zu entsorgen bzw. zu verwerten. Die Entsorgungsnachweise sind dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim vorzulegen.
• Gesammeltes Niederschlagswasser darf nicht über mit MKW verunreinigte Flächen bzw. über Auffüllungen versickert werden. Entsprechende Planungen sind mit dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim abzusprechen.
Nach Erhalt von entsprechenden Berichten wird das Wasserwirtschaftsamt eine Bewertung vornehmen, ob auf Basis vorhandener Informationen eine abschließende bodenschutzrechtliche Gefährdungsabschätzung vorgenommen werden kann. Alternativ kann ein/e nach § 18 BBodSchG für das Sachgebiet 2 zugelassener Gutachter/in mit einer entsprechenden Gefährdungsabschätzung beauftragt werden.
Auf den bodenschutzrechtlichen Wirkungspfad Boden – Mensch wird hingewiesen.

Abwägungsvorschlag:
Der geforderte Bericht zur Aushubüberwachung liegt der Stadt Waldkraiburg nach aktuellem Stand nicht vor.
Es wird daher im weiteren Verfahren angestrebt, ein/e nach § 18 BBodSchG für das Sachgebiet 2 zugelassener Gutachter/in mit einer entsprechenden Gefährdungsabschätzung zu beauftragen, um die dargestellten Sachverhalte zu klären und im Bedarfsfall Vorgaben zur Bauüberwachung zu formulieren, welche einzuhalten sind.

Naturschutz und Landschaftspflege:
Aus naturschutzfachlicher und –rechtlicher Sicht bestehen keine Einwände gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes. Bei dem betroffenen Gebiet handelt es sich bereits um weitgehend bebaute und zum Einzelhandel genutzte Flächen, welche nachträglich im Flächennutzungsplan gemäß der reellen Nutzung dargestellt werden sollen. Biotope, Schutzgebiete o.ä. sind von der Änderung nicht betroffen.

Abwägungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 143, Bereich südlich der Bahnhofstraße, zwischen Kraiburger Straße und Staatsstraße 2091, durchgeführt.
Alle weiteren eingegangenen Stellungnahmen beziehen sich auf die Bebauungsplanung und werden in der Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 143 behandelt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Planentwurf entsprechend des Beschlusstextes zu überarbeiten und anschließend eine Bürger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs.2, 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.01.2023 16:19 Uhr