Ortsrecht; Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellung von Bildwerfer (Anschlags- und Plakatierungsverordnung der Stadt Waldkraiburg) -Neuerlass


Daten angezeigt aus Sitzung:  Haupt- und Finanzausschuss, 05.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss 05.07.2016 ö vorberatend 11
Stadtrat Stadtratssitzung 19.07.2016 ö beschließend 17

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Stadtrat möge wie folgt beschließen: 

Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Entwurf über die Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellung durch Bildwerfer (Anschlags- und Plakatierungsverordnung der Stadt Waldkraiburg), welcher der Sitzungsniederschrift als Anlage Nr. 4 beigefügt ist und einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet. Die Satzung tritt am 01.08.2016 in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung vom 25.04.1996 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.07.2016 16:39 Uhr