Ortsrecht; Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellung von Bildwerfer (Anschlags- und Plakatierungsverordnung der Stadt Waldkraiburg) -Neuerlass
Daten angezeigt aus Sitzung: Haupt- und Finanzausschuss, 05.07.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Finanzausschuss | Haupt- und Finanzausschuss | 05.07.2016 | ö | vorberatend | 11 |
Stadtrat | Stadtratssitzung | 19.07.2016 | ö | beschließend | 17 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Entwurf über die Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellung durch Bildwerfer (Anschlags- und Plakatierungsverordnung der Stadt Waldkraiburg), welcher der Sitzungsniederschrift als Anlage Nr. 4 beigefügt ist und einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet. Die Satzung tritt am 01.08.2016 in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung vom 25.04.1996 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.07.2016 16:39 Uhr