Wasserrecht; Erweiterung und Effizienzsteigerung des Innkraftwerks Jettenbach/Töging; Planfeststellung für den Gewässerausbau und wasserrechtliche Zulassung - Stellungnahme der Stadt Waldkraiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Stadtratssitzung, 19.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss 06.07.2016 ö vorberatend 17
Stadtrat Stadtratssitzung 19.07.2016 ö beschließend 20

Beschluss

Die Stadt Waldkraiburg gibt im Planfeststellungs- und wasserrechtlichen Verfahren für eine Erweiterung und Effizienzsteigerung des Innkraftwerkes Jettenbach/Töging folgende Stellungnahme ab:

Zum Vorhaben werden folgende Einwendungen erhoben bzw. Hinweise gegeben:

Grundstücksbeanspruchungen:

Für die vorübergehende Beanspruchung von Grundstücken der Stadt Waldkraiburg sind rechtzeitig vor Baubeginn entsprechende Gestattungsverträge mit der Stadt Waldkraiburg abzuschließen.

Verkehr:

Für Schäden an Gemeindestraßen, die auf den Baustellenverkehr zurückzuführen sind, hat der Vorhabenträger die Schadenbeseitigung auf seine Kosten vorzunehmen oder die Schadenbeseitigungskosten an die Stadt Waldkraiburg zu erstatten.

Vor Maßnahmenbeginn ist ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen.

Natur und Landschaft:

Die abzutragenden Trockenrasen der wasserseitigen Böschungen des Innkanals sind naturschutzfachlich wertvoll. Sie enthalten unauffällige Pflanzenarten, Moose und Tierarten, die hier seit der Zeit vor 1950 überdauert haben, und sollten daher auf geeignete Flächen übertragen werden. Denkbar wäre ein Ausgleich z. B. an brachgefallenen Hängen zwischen Kanalüberlauf und Ecksberg, wo die Vegetation abgetragen und die Trockenrasensoden aufgebracht werden könnten. Dabei handelt es sich um eine bewährte Methode.

Einleitung von Abwasser:

Bei den Bauarbeiten im Bereich der Notableitung der Kläranlage Waldkraiburg ist darauf zu achten, dass die vorhandenen Einstiegsschächte nicht beschädigt oder verdeckt werden.
Die Auswirkungen der Erhöhung der Einstauhöhe des Innwerkkanals auf die Funktion der Einlaufbauwerke der Kläranlage Waldkraiburg sind abschließend mit der Stadtwerke Waldkraiburg GmbH zu klären.

Die Erhöhung des Grundwasserpegels ist zu prüfen.

Wasserrettungseinsätze / Brückendurchfahrtshöhen:

Bei Unterschreitung der Brückendurchfahrthöhen für Wasserrettungsfahrzeuge sind die Einsatzbedingungen bei einer Wasserrettung erheblich verschlechtert.

Die Brücken müssen mit den notwendigen Rettungsfahrzeugen unterfahrbar sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.08.2016 10:01 Uhr